Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 13. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von Objektano zwischen dem Anbieter (nachfolgend „Objektano“) und seinen Kunden.
Objektano – Lennart Weglau
Berrenrather Straße 416
50354 Hürth
E-Mail: info@objektano.de
Objektano richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere Hausverwaltungen und gewerblich tätige Vermieter. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können keinen Vertrag schließen. Dazu können auch private Vermieter gehören, die nur ihr eigenes Vermögen verwalten, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Objektano ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Leistungen
Objektano ist eine Software, die über den Browser genutzt wird. Der Kunde kann damit insbesondere Objekte und Einheiten anlegen, QR-Codes erzeugen, Schadensmeldungen von Mieterinnen und Mietern empfangen und bearbeiten, Meldungen als PDF oder Nachweis exportieren und Prüftermine verwalten. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Objektano ist kein Notdienst. Meldungen werden nicht durch Objektano geprüft oder weitergeleitet, sondern nur dem Kunden angezeigt. Für die Bearbeitung, insbesondere von dringenden Schäden, ist allein der Kunde verantwortlich.
Objektano räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Software über das Internet zu nutzen. Der Kunde darf seinen Beschäftigten Zugänge einrichten. Mieterinnen und Mieter nutzen nur das Meldeformular hinter den QR-Codes.
Objektano entwickelt die Software laufend weiter und darf Funktionen ändern, wenn der vertraglich vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
3. Testphase und Vertragsschluss
Nach der Registrierung kann der Kunde Objektano 30 Tage kostenlos und mit vollem Funktionsumfang testen. Zahlungsdaten sind dafür nicht nötig. Die Testphase endet automatisch und verlängert sich nicht kostenpflichtig.
Objektano kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen, etwa bei Verdacht auf Missbrauch.
Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ausdrücklich ein Paket bucht und Objektano die Buchung bestätigt. Bucht der Kunde nicht, wird das Konto nach Ende der Testphase gesperrt und nach weiteren 30 Tagen samt allen Inhalten gelöscht.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise der Preisliste auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung. Objektano ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG und berechnet deshalb keine Umsatzsteuer. Fällt die Kleinunternehmerregelung weg, kommt ab dann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu; das kündigt Objektano wie eine Preisänderung an. Der Preis richtet sich nach der Anzahl der angelegten Einheiten (Wohnungen, Büros, Läden, Stellplätze und Ähnliches). Gemeinschaftsbereiche wie Treppenhaus oder Keller zählen nicht mit.
- Start: bis 30 Einheiten, 29 € im Monat
- Standard: bis 100 Einheiten, 59 € im Monat
- Plus: bis 200 Einheiten, 109 € im Monat
- Mehr als 200 Einheiten: nach individuellem Angebot
Beim Jahresabo zahlt der Kunde für 12 Monate den Preis von 10 Monaten. Das Entgelt ist jeweils im Voraus für den Abrechnungszeitraum fällig, also monatlich oder jährlich. Der Kunde zahlt nach seiner Wahl per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe oder auf Rechnung per Überweisung. Bei Lastschrift und Karte zieht Stripe das Entgelt zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums ein; bucht der Kunde während der Testphase, beginnt der erste Abrechnungszeitraum mit dem Ende der Testphase. Rechnungen stellt Objektano elektronisch bereit.
Überschreitet der Kunde die Einheiten seines Pakets, gilt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum das passende größere Paket. Objektano weist den Kunden vorher darauf hin.
Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug, darf Objektano den Zugang nach einer Ankündigung in Textform mit einer Frist von zwei Wochen sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Nach Ausgleich des Rückstands wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet.
Gründerpreis: Die ersten 10 Kunden, die ein kostenpflichtiges Paket buchen, erhalten dauerhaft 30 % Rabatt auf den jeweiligen Listenpreis ihres Pakets, solange ihr Vertrag ohne Unterbrechung besteht.
Objektano kann die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern und kündigt das in Textform an. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Darauf weist Objektano in der Ankündigung hin.
5. Laufzeit und Kündigung
Monatsabo: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Ein Abrechnungsmonat beginnt jeweils am Tag der Buchung, bei Buchung in der Testphase am Tag nach ihrem Ende.
Jahresabo: Der Vertrag läuft 12 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Objektano insbesondere vor, wenn der Kunde mit mehr als einem Monatsentgelt im Rückstand ist oder Objektano rechtswidrig nutzt. Kündigungen sind in Textform möglich, zum Beispiel per E-Mail.
6. Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert Objektano unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
- Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in Objektano einstellt, und stellt sicher, dass er die Daten seiner Mieterinnen und Mieter rechtmäßig verarbeiten darf. Dazu gehört auch, sie nach Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung zu informieren.
- Der Kunde nutzt Objektano nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke und versucht nicht, die Sicherheit des Systems zu umgehen.
- Der Kunde sichert Exporte, die er dauerhaft aufbewahren muss, etwa für Versicherungen oder Eigentümer, selbst.
- Der Kunde stellt Objektano von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er selbst rechtswidrige Inhalte einstellt oder Objektano rechtswidrig nutzt, soweit er dies zu vertreten hat. Das umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Für Inhalte, die Mieterinnen und Mieter über das Meldeformular senden, gilt die Freistellung nicht.
7. Verfügbarkeit und Mängel
Objektano strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die Objektano nicht zu vertreten hat, etwa Ausfälle des Internets oder höhere Gewalt. Wartungsarbeiten legt Objektano nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten.
Der Kunde meldet Mängel und Störungen unverzüglich in Textform, möglichst mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Objektano beseitigt Mängel in angemessener Frist. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung für Verschulden richtet sich nach Abschnitt 9.
8. Daten des Kunden, Datenschutz und Vertraulichkeit
Alle Inhalte, die der Kunde oder seine Mieterinnen und Mieter in Objektano einstellen, bleiben Daten des Kunden. Objektano nutzt sie ausschließlich, um die Leistung zu erbringen, und gibt sie nicht für eigene Zwecke weiter.
Soweit Objektano dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der mit diesen AGB geschlossen wird und ihnen bei Widersprüchen zum Datenschutz vorgeht.
Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage lang exportieren. Danach löscht Objektano sie, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten, vertraulich und nutzen sie nur, um den Vertrag durchzuführen. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die eine Seite auf Grund einer gesetzlichen Pflicht oder behördlichen Anordnung offenlegen muss. Die Pflicht gilt bis zwei Jahre nach Vertragsende.
9. Haftung
Objektano haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit eine Garantie übernommen wurde.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Objektano nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
In den Fällen des vorigen Absatzes ist die Haftung außerdem der Höhe nach auf die Entgelte begrenzt, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat.
Für den Verlust von Daten haftet Objektano nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden (Abschnitt 6) für ihre Wiederherstellung nötig gewesen wäre. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten auch für Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen von Objektano.
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährung. Das gilt nicht in den Fällen des ersten Absatzes dieses Abschnitts, also insbesondere nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für Schäden, die dadurch entstehen, dass eine Meldung nicht, verspätet oder unvollständig bearbeitet wird, haftet Objektano nur nach diesen Regeln. Während der kostenlosen Testphase haftet Objektano nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des ersten Absatzes.
10. Änderungen dieser AGB
Objektano kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen neuer Funktionen, geänderter Gesetze oder Rechtsprechung nötig ist. Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge weist Objektano in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, können beide Seiten den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Änderungen, die Hauptleistungen oder das Verhältnis von Leistung und Entgelt wesentlich verändern, sind auf diesem Weg ausgeschlossen. Preise ändern sich nur nach Abschnitt 4.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO zulässig ist, ist Gerichtsstand der Sitz von Objektano. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.